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BGH, 07.05.1962 - III ZR 158/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Prozessfähigkeit - Partielle Beschränkung der Willensfreiheit - Vollmachtserteilung seitens eines partiell Geschäftsunfähigen - Festhaltung als gemeingefährliche Geisteskranke wegen Querulantenwahns - Pflicht des Vormundschaftsgerichts zur ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1962, 641
- VersR 1962, 740
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54
Prozeßfähigkeit
Auszug aus BGH, 07.05.1962 - III ZR 158/61
Der Senat schließt sich weiter den vorliegenden Gutachten dahin an, daß es sich bei den aufgetretenen Störungen und Persönlichkeitsveränderungen der Klägerin nur um eine partielle Beschränkung ihrer Willensfreiheit handelt (vgl. BGHZ 18, 187 [BGH 24.09.1955 - IV ZR 162/54] ).Es genügt deshalb, daß die Klägerin im Augenblick der Vollmachtserteilung geschäftsfähig war oder später in einem Zustande der vollen Geschäftsfähigkeit die etwa unwirksame Vollmacht genehmigt hat (…Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 8. Aufl. S. 187; vgl. auch BGHZ 18, 187 [BGH 24.09.1955 - IV ZR 162/54] ).
- BGH, 03.12.1964 - III ZR 141/64
Verzinsung der Ersatzsumme
Durch Urteil des auch jetzt erkennenden Senats vom 7.5.1962 (III ZR 158/61 LM BGB § 1848 Nr. 1 = VersR 1962, 740 = MDR 1962, 641 = DRiZ 1962, 327) wurde das Urteil des Kammergerichts vom 7.4.1961 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Klage wegen eines Betrages von 12.629,81 DM nebst Zinsen abgewiesen hatte, den die Klägerin als Schadenersatz wegen schuldhafter Amtspflichtverletzungen von Bediensteten der Justiz in B. in Zusammenhang mit der Anordnung und Durchführung der Gebrechlichkeitspflegschaft von Mai 1950 bis September 1952 verlange.